Corona Informationen

Der Hamburger Senat hat am Freitag, 19.03.2021 erneut über die Corona-Lage beraten.

Für den Sport gilt folgendes:

Die Ausübung von Sport im Freien ist allein, zu zweit oder mit den Angehörigen eines weiteren Haushalts (max. 5 Personen) möglich. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres können in Gruppen von bis zu 10 Personen in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen im Freien Sport treiben. Das Abstandsgebot findet hierbei keine Anwendung.

Umkleideräume und Duschen auf und in Sportanlagen bleiben weiterhin geschlossen. Die Öffnung und Nutzung von Toiletten ist unter Einhaltung der Mindestabstände und Hygienevorgaben zulässig.

Die neue Rechtsverordnung tritt am Samstag, 20. März 2021.